Umsetzung der Informationspflichten nach § 46 Trinkwasserverordnung
Auf der folgenden Seite möchten wir als Wasserversorgungsunternehmen unsere Anschlussnehmer und Verbraucher gebündelt über die Inhalte informieren, welche sich aus der Informationspflicht nach § 46 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ergeben.
Diese Informationspflicht wurde mit Novellierung der TrinkwV vom 20.06.2023 deutlich erweitert. Hintergrund zur Novellierung der TrinkwV ist die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie vom 16.12.2020. Eine wesentliche Neuerung ist hier die vollumfängliche Einführung eines risikobasierten Ansatzes zum Schutz von Wasser für den menschlichen Gebrauch, der sogenannte „Water-Safety-Plan“ bzw. „Wassersicherheitsplan“.
Dieses Konzept stützt sich auf die Leitlinien der World Health Organization (WHO) und gilt nun für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich. Zuvor waren in der Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 nur eine präventive Sicherheitsplanung und risikobasierte Elemente in begrenztem Maße berücksichtigt.
Osthavelländische Trinkwasserversorgung
und Abwasserbehandlung GmbH
Potsdamer Straße 32-34
14612 Falkensee
Eine Übersichtskarte zum Versorgungsgebiet finden Sie hier.
Anzahl der Einwohner im Versorgungsgebiet: |
143.169 |
Anschlussgrad: | 99,46 % |
Länge des Rohrnetzes: | 1.366 km |
davon Hauptleitung: | 1.002 km |
davon Hausanschlüsse: | 364 km |
Anzahl Wasserwerke: | 6 |
Am 09.03.1994 wurde die Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH (OWA) von den Städten Falkensee, Hennigsdorf und Velten als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Nach der Übergabe der Trinkwasserversorgungsanlagen der ehemaligen PWA GmbH konnte am 01.01.1995 die OWA den regulären Geschäftsbetrieb aufnehmen. Inzwischen sind es folgende Gesellschafter, die beteiligt sind:
- Stadt Falkensee
- Stadt Hennigsdorf
- Stadt Velten
- Stadt Oranienburg, OT Germendorf
- Gemeinde Dallgow-Döberitz
- Gemeinde Leegebruch
- Gemeinde Oberkrämer
- Trink- und Abwasserzweckverband Glien
- Zweckverband „Havelländisches Luch“ Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
- Zweckverband Kremmen
Zur Trinkwassergewinnung werden bei allen sechs Wasserwerken der OWA ausschließlich natürliche Grundwasservorkommen genutzt. Diese Vorkommen erfüllen grundlegend die Anforderungen der Trinkwasserverordnung, sodass es lediglich der Enteisenung und Entmanganung bedarf. Im Wasserwerk Beetz erfolgt die Wasseraufbereitung direkt im Untergrund, eine zusätzliche Filterung ist hier nicht erforderlich (UNEIS-Technologie). In den übrigen fünf Wasserwerken erfolgt die Rohwasseraufbereitung stets über Schnellfiltration.
Im Zuge der Aufbereitung im Wasserwerk und während der Verteilung des Trinkwassers über die öffentlichen Anlagen werden keine Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren eingesetzt.
Wird künftig aufgrund von Beschaffenheitsbeeinträchtigungen eine Zugabe von Desinfektionsmittel notwendig, werden erforderliche Maßnahmen unmittelbar mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt und umgesetzt. Zudem werden die betroffenen Anschlussnehmer und Verbraucher unverzüglich über den Einsatz des gewählten Aufbereitungsstoffes und Desinfektionsverfahren sowie die Konzentration im Trinkwasser informiert. Siehe hierzu auch Gesundheits- und Gebrauchshinweise.