Gesundheits- und Gebrauchshinweise

Behördliche Anordnungen

Aktuell erfüllt das abgegebene Trinkwasser alle Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit nach der Trinkwasserverordnung. Demnach ist keine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch das örtliche Gesundheitsamt zu besorgen, sodass keine behördlichen Gesundheits- und Gebrauchshinweise vorliegen.

 

Für den Fall, dass künftig eine Schädigung zu erwarten ist, werden nach Anordnung durch das örtliche Gesundheitsamt umgehend Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet und die betroffenen Anschlussnehmer und Verbraucher unverzüglich auf geeignetem Wege informiert.

Radioaktive Stoffe

Seit 2015 sind die Radioaktivitätsparameter Radon-222, Tritium und Richtdosis mit entsprechenden Parameterwerten und Untersuchungspflichten Bestandteil der Trinkwasserverordnung. In den Jahren 2017 und 2018 wurden durch das Land Brandenburg flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Radionukliden durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in den Wasserversorgungsgebieten nicht mit relevanten Konzentrationen radioaktiver Stoffe bzw. Überschreitungen der Parameterwerte zu rechnen ist.

 

Demnach wurden die Wasserversorgungsunternehmen des Landes Brandenburg seinerzeit für den Zeitraum von 2019 bis 2023 von der Untersuchungspflicht befreit. Der Zeitraum wurde zuletzt verlängert und gilt bis 2028. Somit liegen zum Trinkwasser keine Untersuchungsergebnisse zu den o. g. Parametern vor. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung wird durch die zuständige Behörde alle fünf Jahre geprüft, über das Ergebnis werden wir entsprechend informieren.

Verantwortungsvoller Umgang mit Wasser

Ein verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen rückt immer mehr ins Bewusstsein der Menschen oder ist bereits ein fester Bestandteil im alltäglichen Leben. Besonders hervorgetan hat sich der Begriff der Nachhaltigkeit, welcher nach dem Dreiecks-Modell im Mittelpunkt unseres ökologischen, ökonomischen und sozialen Handelns stehen soll.

 

Zwar ist (Süß-)Wasser bedingt durch den Wasserkreislauf im Vergleich zu anderen Ressourcen nicht endlich, dennoch gilt es mit Hinblick auf den sich abzeichnenden Klimawandel und dessen Folgen insbesondere die Wasservorkommen zur Trinkwassergewinnung nachhaltig zu bewirtschaften und zu schützen. Dies hat zudem unter Beachtung regionaler Unterschiede und Besonderheiten zu erfolgen. Ferner ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken. Dabei ist zu beachten, dass in einigen Gebieten das Wasserdargebot, also die zur Verfügung stehende nutzbare Wassermenge, welche z. B. jährlich entnommen werden kann und durch den natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird, geringer wird.

 

Bei genauer Betrachtung dieser anspruchsvollen Aufgabe zeigt sich, dass es in Ballungsgebieten und Regionen mit prognostizierter steigender Bevölkerungsentwicklung – und damit auch steigenden Wasserbedarfen – für einzelne Gemeinden bzw. zentrale Wasserversorgungsunternehmen immer schwieriger wird, die sichere Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten.

 

Wasser kennt keine Grenzen
Um die öffentliche Trinkwasserversorgung in unserem Versorgungsgebiet auch künftig sicherzustellen, wurde u. a. die ITM – Initiative Trinkwasserversorgung Metropolregion Berlin-Brandenburg im Jahr 2017 ins Leben gerufen. Neben der OWA sind inzwischen weitere 18 Wasserversorgungsunternehmen beteiligt, um eine gemeinsam erarbeitete Strategie „Wasser 2050“ zur Sicherstellung der örtlichen Wasserversorgung voranzutreiben.

 

Jeder Beitrag zählt!
Gemeinsam haben wir es in der Zeit nach der deutschen Wiedervereinigung geschafft, den Trinkwasserverbrauch von Privathaushalten und Kleingewerbe in Deutschland von 144 Litern auf heute 121 Liter pro Person und Tag zu senken. Diese Entwicklung spiegelt auch den Trend in unserem Versorgungsbiet wider. In den letzten Jahren stagniert allerdings der Verbrauch. Gerne möchten wir Sie demnach zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser anregen.

 

Weiterführende Informationen zum Thema gibt es u. a. auf der externen Internetseite vom Umweltbundesamt mit der Broschüre „Wassersparen in Privathaushalten“.

Stagnierendes Trinkwasser: Was ist zu beachten?

Als Wasserversorgungsunternehmen sind wir für die Trinkwasserqualität bis zur Übergabestelle in das Gebäude bzw. der Hausinstallation verantwortlich. Die Übergabestelle bildet dabei der Trinkwasserzähler. Danach sollten Sie als Anschlussnehmer und Verbraucher eigenverantwortlich die Aufrechterhaltung der Qualität sicherstellen. Dafür sind ein paar Grundkenntnisse zum richtigen Umgang zum Trinkwasser aus dem Hahn unumgänglich.

Trinkwasser aus der Leitung
Wichtig zu wissen ist, dass Stagnation (fehlender Wasseraustausch in nicht genutzten Trinkwasserleitungen) die Wasserqualität negativ verändert. So kann es zu Rücklösungen aus den Materialien und Werkstoffen (insbesondere den Wasserentnahmearmaturen) oder zum vermehrten Wachstum von schädlichen Mikroorganismen kommen (durch Erwärmung des stagnierenden Wassers auf Zimmertemperatur oder mehr). Um dem vorzubeugen, ist durch den Nutzer grundsätzlich eine regelmäßige Entnahme an allen vorhanden Entnahmestellen sicherzustellen.

 

Insofern Trinkwasser in entsprechender Qualität, insbesondere zum Trinken, zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden soll, ist stets frisches Wasser zu verwenden. In der nachfolgenden Tabelle sind die Umgangsregelungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb zur jeweiligen Stagnationsdauer konkret beschrieben und für den Trinkwassergebrauch umzusetzen.

Zeit ohne Betrieb
(Stagnationsdauer)
Vorsorgliche Maßnahmen Wiederinbetriebnahme
mehr als 4 Stunden keine Wasser an der jeweiligen Zapfstelle ablaufen lassen bis es gleichbleibend kühl ist
mehr als 1 Woche keine vollständigen Wasseraustausch* durchführen
mehr als 1 Monat Absperrarmaturen hinter dem Wasserzähler schließen Absperrarmaturen öffnen und vollständigen Wasseraustausch* durchführen
mehr als 6 Monate Absperrarmaturen hinter dem Wasserzähler schließen Absperrarmaturen öffnen und vollständigen Wasseraustausch* durchführen
(ggf. Spülen durch Fachfirma) und zusätzlich mikrobiologische Kontrolle (Analytik) bei einem akkreditierten Prüflabor veranlassen


*Für den vollständigen Wasseraustausch sind alle vorhandenen Entnahmestellen (Kalt- und Warmwasser) nacheinander für kurze Zeit voll zu öffnen (ca. 5 Minuten – Zeit um das Wasser ablaufen zu lassen).

 

Weiterführende Informationen zum Thema gibt es u. a.  auf der externen Internetseite vom Umweltbundesamt mit dem Ratgeber „Trinkwasser aus dem Hahn“.