Fragen zu Hausanschlüssen

Auf der folgenden Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über häufig gestellte Fragen zur Thematik "Hausanschlüsse" geben. Weiterhin erhalten Sie Informationen zur Umsetzung sowie die entsprechenden Antragsformulare. 

 

 

Sollten dennoch Fragen offen sein, so steht Ihnen unser Kundencenter zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag 08.00-16.00 Uhr, Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr) telefonisch zur Verfügung. Alternativ können Sie Ihre Anfrage gern auch per E-Mail an info@owa-falkensee.de senden.

Allgemeine Fragen zur Beantragung von Hausanschlüssen

Wer kann einen Hausanschluss beantragen?

Antragssteller muss zwingend der Grundstückseigentümer sein. Nur der Grundstückseigentümer kann auch Vertragspartner werden. Grundlage hierfür bilden die Geschäftsbedingungen der OWA. Dem Antrag ist ein Nachweis beizulegen. Wenn noch keine Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, z.B. bei erst kürzlich erfolgtem Erwerb eines Grundstückes, ist wenigstens die Auflassungsvormerkung dem Antrag beizufügen.

Wie beantragt man einen Hausanschluss bei der OWA?

Die Beantragung muss generell schriftlich erfolgen. Bitte füllen die entsprechenden Formulare (Antrag Trinkwasser bzw. Antrag Abwasser) vollständig aus.  Sie finden beide Formulare in unserem Downloadbereich oder auf dieser Seite ganz unten. Sie können die vollständig ausgefüllten Anträge mit sämtlichen Anlagen im Original mit der Post an die OWA GmbH senden (Postanschrift: OWA GmbH, Potsdamer Str. 32-34, 14612 Falkensee). Alternativ können Sie die Unterlagen auch per E-Mail einreichen: info@owa-falkensee.de

Wann muss der Antrag für einen Hausanschluss gestellt werden?

Die Beantragung kann frühestens mit Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Im Baugenehmigungsverfahren kommt es oftmals zu Planungsänderungen, sodass vorher eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können. Optimal beantragen Sie die Anschlüsse ca. 2-3 Wochen vor Baubeginn.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Zu Bearbeitung Ihrer Anträge ist ein Lageplan mit der gewünschten Trassenführung bzw. des Standortes für den Schmutzwasserhausanschluss (ca. 1 m hinter der Grundstücksgrenze), ein Flurkartenauszug sowie ein Grundriss des Erdgeschosses mit Einzeichnung des Hauseinführungspunktes notwendig. Weiterhin wird ein Eigentumsnachweis benötigt (z.B. Grundbuchauszug, Auflassungsvormerkung o.ä.).

Mit welcher Bearbeitungszeit muss gerechnet werden?

Die Bearbeitungszeit eines vollständigen Antrages liegt bei ca. 2-3 Wochen. Im Anschluss wird von der OWA eine Baufirma mit dem Grundstücksaufmaß betraut. Das Aufmaß ist erst möglich, wenn die Bodenplatte des Neubaus vorhanden ist. Es ist ein Zeitraum von ca. 2 Wochen bis zur Angebotserstellung einzurechnen. Nach Bestätigung des Angebotes kann der Kunde sich einen Termin zur Realisierung vereinbaren. Bis sämtliche Genehmigungen vorliegen (Straßenaufbruch usw.) sind weitere 6 Wochen einzuplanen. Von der Antragsstellung bis zur Realisierung sind somit ca. 10 Wochen vorzusehen. Im Ausnahmefall kann eine Überschreitung dieser Zeit nicht ausgeschlossen werden (schlechte Witterung, Auslastung usw.).

Trinkwasserhausanschluss

Welche Hauseinführungen sind bei der OWA zugelassen?

Bitte verbauen Sie nur Hauseinführungen mit DVGW-Zulassung. Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Anschlussbedingungen und Einbaumaße aller Medien (Strom, Gas, Telefon, Wasser) eingehalten werden. Leerrohre in KG- oder PVC Ausführung werden nicht akzeptiert. Die Hauseinführungen sind Bauseits zu stellen, dabei ist es unerheblich ob es sich im eine Einzel- oder Mehrspartenhauseinführung handelt.

Wie ist der Ablauf nach Antragsstellung?

Eingang des Antrages - Sie erhalten eine Eingangsbestätigung

 

Bearbeitung des Antrages durch die OWA und Prüfung - sollte etwas fehlen, erhält der Antragssteller eine Information

 

Grundstücksaufmaß durch eine Baufirma

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Angebotserstellung - Angebot erhält der Eigentümer per Post

 

Bestätigung des Angebotes durch den Kunden - Antragssteller muss das Angebot bestätigt zurückschicken

 

Beauftragung der Baufirma - wir beauftragen eine Baufirma mit der Realisierung, der Antragssteller erhält eine Information

 

Realisierung des Hausanschlusses - nach Terminvereinbarung durch den Kunden wird der Hausanschluss hergestellt

 

1. Teilrechnung für die Herstellung - der Antragssteller erhält eine 1. Teilrechnung durch die OWA

 

nach Zahlung der 1. Teilrechnung kann der Antragssteller sich ca. 5 Tage nach Überweisung einen Termin zum Zählereinbau vereinbaren

 

Einbau des Wasserzählers nach Vereinbarung

 

der Kunde erhält nach dem Zählereinbau die 2. Teilrechnung für die Bearbeitung

 

der Anschluss ist hergestellt

Wie beantragt man Bauwasser bei der OWA?

Irrtümlicherweise vermuten viele Bauherren, dass für Bauwasser ein separater Antrag zu stellen ist. Grundsätzlich ist nur in den wenigsten Fällen die Herstellung eines Bauwasseranschlusses notwendig, z.B. wenn sich in der Nähe zum Bauvorhaben kein Hydrant zur Wasserentnahme mit einem Standrohr befindet oder für das Bauvorhaben erhebliche Mengen an Bauwasser benötigt werden.

 

Bei vielen kleinen Bauvorhaben (z.B. Einfamilienhausbau) werden nur sehr geringe Mengen an Bauwasser benötigt. Die Herstellung eines eigenen Bauwasseranschlusses steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Wenn ein Anschluss in einen Bauwasserschacht verlegt wird, ist dieser nach Beendigung der Baumaßnahmen umzulegen. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Kosten für die Umverlegung hat der Kunde zu tragen. Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Nachbarn, ob dieser Ihnen für die Bauphase Wasser zur Verfügung stellen kann (Vorzugsvariante). Alternativ können Sie sich bei uns auch ein Standrohr ausliehen. Bitte vergewissern Sie sich vorher, ob sich in der Nähe Ihres Bauvorhabens ein Hydrant befindet. Im Downloadbereich erhalten Sie ausführliche Informationen unter "Bauwasseranschlüsse".

 

Sollte nur die Versorgung mit einem separaten Bauwasseranschluss möglich sein, so füllen Sie bitte den "Antrag Trinkwasser" aus und vermerken darauf "nur Bauwasser".

Abwasserhausanschluss

Muss auch ein Antrag gestellt werden, wenn sich bereits ein Anschluss auf dem Grundstück befindet?

Ja. Da sich die Grundstücksentwässerungsanlage bei einen Neubau verändert (Veränderung zwischen dem Gebäude und der öffentlichen Anlage), muss dies genehmigt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass ein Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung gestellt wird.

Erhält ein „geteiltes Grundstück“ einen separaten Abwasseranschluss (Hinterliegergrundstück)?

Bei geteilten Grundstücken ist der Erstanschluss des ursprünglichen Grundstückes mit zu nutzen. Die notwendige Eintragung einer Dienstbarkeit ist nachzuweisen. Wird ein separater Anschluss in der Grundstückseinfahrt zum Hinterlieger gewünscht, ist dieser vom Eigentümer nach erbrachter Leistung selbst zu finanzieren. Das Satzungsrecht der entsprechenden Kommune legt hierzu die Details fest. Bitte informieren Sie sich über das entsprechende Satzungsrecht auf der Internetseite Ihrer Kommune.