Fragen aus der Verbrauchsabrechnung

Trinkwasser

Wie kann ich mich als neuer Kunde bei der OWA anmelden?

Sie haben ein Grundstück erworben und möchten sich als Kunde anmelden. Dann haben Sie die Möglichkeit, das unter dem Button „Formulare & Downloads“ hinterlegte Formular für „An–Ab-Ummeldung“ auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzuschicken.

Vergessen Sie bitte nicht, die Zählerstände bei der Übergabe einzutragen und diese von dem „alten“ Eigentümer bestätigen zu lassen.

 

Hinweis:
Vertragspartner der OWA gegenüber ist stets der Grundstückseigentümer.

 

Wie kann ich mich als Kunde bei der OWA abmelden?

Sie haben ein Grundstück verkauft und möchten sich als Kunde abmelden. Dann haben Sie die Möglichkeit, das unter dem Button „Formulare & Downloads“ hinterlegte Formular für „An–Ab-Ummeldung“ auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzuschicken.

Vergessen Sie bitte nicht, die Zählerstände bei der Übergabe einzutragen und diese von dem neuen Eigentümer bestätigen zu lassen.

 

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie noch solange Vertragspartner gegenüber der OWA bleiben, bis der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen ist. Wenn der neue Eigentümer vor diesem Termin bereits in das Vertragsverhältnis mit der OWA eintritt und dies mit seiner Unterschrift auf einem Übergabeprotokoll bestätigt, werden wir ihn ab dem Übergabetermin als Kunden in unseren Unterlagen führen und für Sie eine Endrechnung erstellen.

 

Kann auch der Mieter/Pächter bei der OWA als Kunde angemeldet werden?

Vertragspartner der OWA gegenüber ist stets der Grundstückseigentümer. Eine Abrechnung gegenüber dem Mieter/ Pächter ist nicht möglich.

Wofür bezahle ich einen Grundpreis?

Der Grundpreis wird für die Lieferbereitschaft der öffentlichen Wasserversorgung erhoben. Diese Lieferbereitschaft besteht auch für vorübergehend nicht genutzte Grundstücke.

 

Die ständige Vorhaltung einer betriebsbereiten Wasserversorgung für jeden Anschluss verursacht verbrauchsunabhängige Fixkosten. Diese Kosten werden nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf alle Trinkwasserkunden verteilt, unabhängig davon, wie viel und ob überhaupt Trinkwasser vom einzelnen Kunden bezogen wird. Damit ist für jeden Kunden die Möglichkeit der Trinkwasserentnahme aus dem öffentlichen Netz jederzeit gegeben.

Preisinformation der OWA

Abwasser

Wie kann ich Abwassergebühren sparen, wenn ein Teil des Trinkwassers im Garten verbraucht wird?

Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers kann die Menge Trinkwasser, die im Garten verbraucht wird, gemessen werden. Im Bereich Preise & Gebühren erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum „Einbau von Gartenwasserzählern“ speziell für Ihren Ort.

Weitere Hinweise unter: Einbau Gartenwasserzähler

Ich hatte einen Rohrschaden und ein Teil des Trinkwassers ist dadurch nicht in die Kanalisation gelangt. Was muss ich tun, damit für dieses Wasser keine Abwassergebühren erhoben werden?

Es werden für die Trinkwassermenge, die nicht der Kanalisation zugeführt wurden, keine Abwassergebühren erhoben, wenn Sie dafür den Beweis erbringen.

 

Hierzu lassen Sie sich bitte von der Firma, die den Schaden behoben hat einschätzen und bestätigen, welche Wassermenge nicht der Kanalisation zugeführt wurde. Bitte lesen Sie den Zählerstand zum Zeitpunkt der Schadensbehebung ab und reichen Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen

 

  • Kopie der Rechnung für die Schadensbehebung
  • Bestätigung der Firma, welche Menge nicht in die Kanalisation gelangte
  • Zählerstand des Trinkwasserzählers zum Zeitpunkt der Schadensbehebung

 

bei der OWA als Betriebsführer für die Abwasserbeseitigung ein, die der Stadt beziehungsweise dem Zweckverband den Sachverhalt zur Prüfung und Entscheidung vorlegen wird.