Dallgow-Döberitz

Die OWA GmbH ist in Dallgow-Döberitz ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Trink- und Abwasser. Angefangen von der Herstellung der Hausanschlüsse bis zur Verbrauchsabrechnung. Dabei ist die OWA GmbH Ihr direkter Vertragspartner für alle Angelegenheiten im Trinkwasserbereich. Im Abwasserbereich hat die Gemeinde Dallgow - Döberitz die OWA GmbH als Betriebsführer für alle Aufgaben von der Anschlussherstellung bis zur Vorbereitung der Beitrags - und Gebührenerhebung eingesetzt.

Preise
Preis Trinkwasserverbrauch pro m³ (brutto) 1,50 EUR / m³
Grundpreis (brutto) in Abhängigkeit von der Wasserzählergröße 0,17 EUR / Tag (Qn 2,5)

Weitere Informationen zum Grundpreis in Abhängigkeit zur Wasserzählergröße finden Sie in der Preisinformation der OWA GmbH.

Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses
Herstellung der Trinkwasseranschlussleitung im öffentlichen Teil (Straße bis Grundstück)
Festpreis im öffentlichen Teil (brutto) 2.568,79 EUR
Herstellung der Trinkwasseranschlussleitung auf dem Grundstück
Grundstücksanteil (brutto)
1. Möglichkeit: Erdarbeiten durch Baufirma der OWA GmbH ausgeführt
56,71 EUR / m
Grundstücksanteil (brutto)
2. Möglichkeit: Erdarbeiten werden als Eigenleistung ausgeführt
22,68 EUR / m
Bearbeitungsentgelt (brutto) 203,30 EUR

ACHTUNG: Wasserzählerschacht, Wanddurchführungen und -dichtungen, Oberflächenbefestigung auf dem Grundstück muss der Bauherr eigenständig beauftragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses

Mieten eines Standrohres

Voraussetzung dafür ist, dass sich ein Hydrant in der Nähe des Grundstückes befindet: Leitungsauskünfte

 

 

Sicherheitsbetrag 500,00 EUR
Grundbetrag pro Standrohr (brutto) 64,20 EUR
Miete pro Tag (brutto) 0,81 EUR / Tag
Mengenpreis (brutto) 1,50 EUR / m³

Weitere Informationen finden Sie hier:
Bauwasseranschlüsse

Umverlegung und Reparatur eines Trinkwasserhausanschlusses

Die Antragstellung erfolgt über den Meisterbereich Trinkwasser der OWA GmbH. Bitte fügen Sie einen Lageplan mit der gewünschten Trassenführung bei. Nach Ihrer Bestätigung des Kostenangebotes wird der Auftrag realisiert und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben zum Grundstück:
Kundennummer ; Flur/Flurstück; PLZ Ort; Straße Hausnummer

und Angaben zum Grundstückseigentümer
Vorname, Name; Wohnanschrift; E-Mail; Telefonnummer


Weitere Informationen finden Sie hier:
Geschäftsbedingungen der OWA GmbH

Störung melden

Antrag auf Umverlegung / Auswechselung

Abwasser

  • Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Seeburg
  • Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (leitungsgebundene Schmutzwasserentsorgung)
  • Satzung über die Entsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Dallgow-Döberitz über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (mobile Schmutzwasserentsorgung)
  • Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz (mit Seeburg)
  • Satzung über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für Abwasser in der Gemeinde Dallgow-Döberitz (ohne Seeburg)
  • Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Gemeinde Seeburg
  • Satzung über die Erhebung der Kostenerstattung für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse Abwasser der Gemeinde Seeburg

 

Die Satzungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Dallgow-Döberitz

Gebühren

Grundlage der Gebührenerhebung ist die Gebührensatzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
Maßstab für die Gebührenberechnung ist die Menge des verbrauchten Trinkwassers.

 

zentrale Schmutzwasserentsorgung 2,22 EUR / m³
dezentrale Schmutzwasserentsorgung* 2,22 EUR / m³
Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen* nach entsorgter Menge 6,44 EUR / m³
Verwaltungsaufwand zur Abrechnung für Gartenwasserzähler Grundgebühr 14,51 EUR / Jahr

* Die Fäkalienentsorgung erfolgt durch die Firma HAW, Nauen - Tel. 0 33 21 / 74 62 0, Fax 0 33 21 / 74 62 29

Weitere Informationen zu Abrechnungsmodalitäten finden Sie hier: Gebührensatzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz

Herstellung eines Abwasserhausanschlusses

Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Herstellung, Erneuerung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen sind genehmigungspflichtig (Entwässerungsgenehmigung) und entsprechend vom Grundstückseigentümer zu beantragen.

 

1. Die Grundstücksentwässerungsanlage (Verbindung zwischen Gebäude und Übergabeschacht) ist unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik eigenständig und auf eigene Kosten vom Grundstückseigentümer zu errichten und zu betreiben.

Sie ist erst nach technischer Abnahme in Betrieb zunehmen: zur Terminabstimmung

Weitere Informationen finden Sie hier: Herstellung eines Abwasserhausanschlusses

Die Gemeinde stellt für den erstmaligen Anschluss von Grundstücken an den Abwasserkanal notwendige Grundstücksanschlüsse bereit. Jedes Grundstück erhält einen Grundstücksanschluss. Pro Grundstück wird ein Anschlussbeitrag erhoben.

 

2. Die Herstellung / Komplettierung des Anschlusskanals und Übergabeschachtes ist gemäß der Schmutzwasserbeseitigungssatzung zu beantragen. Die Herstellungskosten sind Bestandteil des Anschlussbeitrages.

 

In Seeburg  ist für die Herstellung/Komplettierung des Anschlusskanals und Übergabeschachtes  ein  Kostenerstattungsbetrag festgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Herstellung eines Abwasserhausanschlusses

Einbau von Gartenwasserzählern

Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers kann die verbrauchte Trinkwassermenge, die zum Beispiel durch Gartenbewässerung, nicht in die öffentliche Kanalisation abgeführt wird, erfasst und von der Abwassermenge abgesetzt werden.

Der Einbau erfolgt in Eigenregie des Grundstückseigentümers.

Der Gartenwasserzähler ist abnahmepflichtig.

  1. Beim Einbau des Gartenwasserzählers durch ein Installateurunternehmen aus dem Installateurverzeichnis Landkreis Osthavelland (HVL) oder aus dem Installateurverzeichnis Landkreis Oberhavel (OHV) der OWA GmbH erfolgt diese Abnahme (Abnahmeprotokoll) durch das Installateurunternehmen.
  2. Beim Einbau des Gartenwasserzählers in Eigenleistung muss eine kostenpflichtige Abnahme durch den Meisterbereich Abwasser der OWA GmbH erfolgen.
    Kosten: 58,83 EUR (brutto)  zur Terminabstimmung

Verwaltungsaufwand zur Abrechnung für Gartenwasserzähler in der Gemeinde Dallgow-Döberitz: 14,51 EUR / Jahr


Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweise zum Einbau von Gartenwasserzählern