Friesack

Die OWA GmbH ist in Friesack, Mühlenberge, Wiesenaue, Pessin, Retzow und Paulinenaue Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Trink- und Abwasser. Angefangen von der Herstellung der Hausanschlüsse bis zur Verbrauchsabrechnung. Dabei ist die OWA GmbH Ihr direkter Vertragspartner für alle Angelegenheiten im Trinkwasserbereich. Im Abwasserbereich hat der Zweckverband "Havelländisches Luch" die OWA GmbH als Betriebsführer für alle Aufgaben von der Anschlussherstellung bis zur Vorbereitung der Beitrags - und Gebührenerhebung eingesetzt.

Preise
Preis Trinkwasserverbrauch pro m³ (brutto) 1,50 EUR / m³
Grundpreis (brutto) in Abhängigkeit von der Wasserzählergröße 0,17 EUR / Tag (Qn 2,5)

Weitere Informationen zum Grundpreis in Abhängigkeit zur Wasserzählergröße finden Sie in der Preisinformation der OWA GmbH.

Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses
Herstellung der Trinkwasseranschlussleitung im öffentlichen Teil (Straße bis Grundstück)
Festpreis im öffentlichen Teil (brutto) 2.568,79 EUR
Herstellung der Trinkwasseranschlussleitung auf dem Grundstück
Grundstücksanteil (brutto)
1. Möglichkeit: Erdarbeiten durch Baufirma der OWA GmbH ausgeführt
56,71 EUR / m
Grundstücksanteil (brutto)
2. Möglichkeit: Erdarbeiten werden als Eigenleistung ausgeführt
22,68 EUR / m
Bearbeitungsentgelt (brutto) 203,30 EUR

ACHTUNG: Wasserzählerschacht, Wanddurchführungen und -dichtungen, Oberflächenbefestigung auf dem Grundstück muss der Bauherr eigenständig beauftragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses

Mieten eines Standrohres

Voraussetzung dafür ist, dass sich ein Hydrant in der Nähe des Grundstückes befindet: Leitungsauskünfte

 

Sicherheitsbetrag 500,00 EUR
Grundbetrag pro Standrohr (brutto) 64,20 EUR
Miete pro Tag (brutto) 0,81 EUR / Tag
Mengenpreis (brutto) 1,50 EUR / m³

Weitere Informationen finden Sie hier:
Bauwasseranschlüsse

Umverlegung und Reparatur eines Trinkwasserhausanschlusses

Die Antragstellung erfolgt über den Meisterbereich Trinkwasser der OWA GmbH.
Bitte fügen Sie einen Lageplan mit der gewünschten Trassenführung bei.
Nach Ihrer Bestätigung des Kostenangebotes wird der Auftrag realisiert und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.


Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben zum Grundstück:
Kundennummer ; Flur/Flurstück; PLZ Ort; Straße Hausnummer

und Angaben zum Grundstückseigentümer
Vorname, Name; Wohnanschrift; E-Mail; Telefonnummer 


Weitere Informationen finden Sie hier:

Geschäftsbedingungen der OWA GmbH

Störung melden

Antrag auf Umverlegung / Auswechselung

Abwasser

  • Satzung zur öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung des Zweckverbandes "Havelländisches Luch" -Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
  • Abgabensatzung zur zentralen und dezentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung des Zweckverbandes "Havelländisches Luch" Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

 

Die Satzungen finden Sie auf der Homepage des Amtes Friesack

Gebühren

Grundlage der Gebührenerhebung ist die Schmutzwassergebührensatzung des ZV Havelländisches Luch.

Maßstab für die Gebührenberechnung ist die Menge des verbrauchten Trinkwassers.

 

zentrale Schmutzwasserentsorgung 4,74 EUR / m³
dezentrale Schmutzwasserentsorgung* 9,95 EUR / m³
Schlauchgebühr je angefangene 5 m Schlauchlänge (nur wenn kein Saugstutzen an der Grundstücksgrenze vorhanden ist) 8,93 EUR
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss
der verwendeten Wasserzähler berechnet:
Qn 2,5 76,80 EUR / Jahr
Qn 6,0 184,32 EUR / Jahr
Qn 10,0 307,20 EUR / Jahr
Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen* nach entsorgter Menge 54,19 EUR / m³

* Die Fäkalienentsorgung erfolgt durch die Firma HAW, Nauen - Tel. 0 33 21 / 74 62 0, Fax 0 33 21 / 74 62 29


Weitere Informationen zu Abrechnungsmodalitäten finden Sie hier:

Schmutzwassergebührensatzung des ZV Havelländisches Luch

Herstellung eines Abwasserhausanschlusses

Der Anschluss und das Einleiten von Schmutzwässern in die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage ist genehmigungspflichtig (Entwässerungsgenehmigung) und entsprechend vom Grundstückseigentümer zu beantragen.

 

1. Die Grundstücksentwässerungsanlage (Verbindung zwischen Gebäude und Revisions- bzw. Pumpenschacht) ist nach den jeweils geltenden Regeln der Technik sowie den satzungsrechtlichen Bestimmungen, vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben.

Sie ist erst nach technischer Abnahme in Betrieb zunehmen: zur Terminabstimmung

Weitere Informationen finden Sie hier: Herstellung eines Abwasserhausanschlusses

 

2. Den Grundstücksanschlusskanal (Kanal von der Abzweigstelle der öffentlichen Leitung bis einschließlich Revisions- bzw. Pumpenschacht)stellt der Zweckverband für den Anschluss von Grundstückenan die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage bereit. Jedes Grundstück muss einen eigenen unmittelbaren Anschluss haben.

 

Der Entwässerungsantrag ist schriftlich beim Zweckverband einzureichen.

Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung sowie die Kosten der Unterhaltung der Grundstücksanschlusskanäle sind dem Zweckverband zu ersetzen.  Die Einheitssätze betragen:

Als Aufwand für die Herstellung und Erneuerung der Grundstücksanschlusskanäle sind folgende Einheitssätze zu erstatten:
In Gebieten mit Freigefällekanälen:
Meterpreis verlegter Grundstücksanschlussleitung (Nennweite DN 150 und DN 200) 242,39 EUR / m
Revisionsschacht (Durchmesser 400 mm) 420,26 EUR / Stück
In Gebieten mit Druckentwässerungsverfahren:
Meterpreis verlegter Grundstücksanschlussleitung (Nennweiten DN 40 und DN 50) 152,54 EUR / m
Kosten für die Herstellung und Erneuerung des Pumpenschachtes (einschließlich Pumpe, Steuerungsanlage und den zugehörigen Erdarbeiten) auf dem Grundstück: nach tatsächlichen Kosten

 

Abwasserleitungen, die nicht in der Straßenmitte verlaufen, gelten dabei als in der Straßenmitte verlaufend. Bei anderen Nennweiten bzw. Durchmessern und für die Veränderung, Beseitigung sowie die Unterhaltung sind die Kosten für den tatsächlichen Aufwand zu ersetzen.

Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusskanals, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme.

 

Einbau von Gartenwasserzählern

Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers kann die verbrauchte Trinkwassermenge, die zum Beispiel durch Gartenbewässerung, nicht in die öffentliche Kanalisation abgeführt wird, erfasst und von der Abwassermenge abgesetzt werden.

Der Einbau erfolgt in Eigenregie des Grundstückseigentümers.
Der Gartenwasserzähler ist abnahmepflichtig!

  1. Beim Einbau des Gartenwasserzählers durch ein Installateurunternehmen aus dem Installateurverzeichnis Osthavelland (HVL) oder aus dem Installateurverzeichnis Landkreis Oberhavel (OHV) der OWA GmbH erfolgt diese Abnahme (Abnahmeprotokoll) durch das Installateurunternehmen.
  2. Beim Einbau des Gartenwasserzählers in Eigenleistung muss eine kostenpflichtige Abnahme durch den Meisterbereich Abwasser der OWA GmbH erfolgen.
    Kosten: 58,83 EUR (brutto) zur Terminabstimmung

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweise zum Einbau von Gartenwasserzählern