Risikomanagement
Als zentrales Wasserversorgungsunternehmen werden wir künftig durch die Trinkwasserverordnung verpflichtet, die Wasserversorgungsanlagen zur Sicherstellung von Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers einem kontinuierlichen Risikomanagement zu unterziehen. Durch die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung vom 04.12.2023 wird dieses Risikomanagement zudem auf die Einzugsgebiete der Wasserwerke erweitert.
Ziel des Risikomanagements ist die Sicherstellung der Integrität des Einzugsgebietes und des Versorgungssystems durch die Identifikation und Beherrschung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen sowie sich daraus ergebenden Risiken bis zur Übergabestelle.
Das Risikomanagement nach Trinkwasserverordnung ist erstmalig bis zum 12.01.2029 entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN EN 15975-2, durchzuführen. Anschließend ist dem örtlichen Gesundheitsamt ein Ergebnisbericht zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten vorzulegen. Der Bericht hat zudem einen Anhang zu enthalten, über den die Anschlussnehmer und Verbraucher informiert werden. Ferner ist nach erstmaliger Durchführung das Risikomanagement in Abständen von höchstens sechs Jahren zu überprüfen.
Wir weisen darauf hin, dass bislang kein DIN-gerechtes Risikomanagement für unsere Einzugsgebiete und Wasserversorgungsanlagen durchgeführt wurde und demnach auch kein entsprechender Anhang vorliegt. Wir werden die Übergangszeit für die Umsetzung nutzen und Sie zu gegebener Zeit über Neuerungen informieren.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Demnach wurden die wesentlichen Inhalte des Risikomanagements bereits in der Vergangenheit durch unsere Mitarbeiter im täglichen Arbeitsgeschehen grundlegend abgedeckt. In diesem Zusammenhang sind Neuerungen mit Hinblick auf eine detaillierte Gefährdungsanalyse, Risikoabschätzung und -beherrschung und vor allem deren Dokumentation in Verbindung mit der behördlichen Kontrolle dieser Aufgabenerfüllung zu verstehen.