Schönwalde-Glien

Die OWA GmbH ist in Schönwalde-Glien und in Oberkrämer OT Bötzow Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Trink- und Abwasser. Angefangen von der Herstellung der Hausanschlüsse bis zur Verbrauchsabrechnung. Dabei ist die OWA GmbH Ihr direkter Vertragspartner für alle Angelegenheiten im Trinkwasserbereich. Im Abwasserbereich hat der Trink- und Abwasserzweckverband Glien die OWA GmbH als Betriebsführer für alle Aufgaben von der Anschlussherstellung bis zur Vorbereitung der Beitrags- und Gebührenerhebung eingesetzt.

Preise
Preis Trinkwasserverbrauch pro m³ (brutto) 1,50 EUR / m³
Grundpreis (brutto) in Abhängigkeit von der Wasserzählergröße 0,17 EUR / Tag (Qn 2,5)

Weitere Informationen zum Grundpreis in Abhängigkeit zur Wasserzählergröße finden Sie in der Preisinformation der OWA GmbH.

Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses
Herstellung der Trinkwasseranschlussleitung im öffentlichen Teil (Straße bis Grundstück)
Festpreis im öffentlichen Teil (brutto) 2.568,79 EUR
Herstellung der Trinkwasseranschlussleitung auf dem Grundstück
Grundstücksanteil (brutto)
1. Möglichkeit: Erdarbeiten durch Baufirma der OWA GmbH ausgeführt
56,71 EUR / m
Grundstücksanteil (brutto)
2. Möglichkeit: Erdarbeiten werden als Eigenleistung ausgeführt
22,68 EUR / m
Bearbeitungsentgelt (brutto) 203,30 EUR

ACHTUNG: Wasserzählerschacht, Wanddurchführungen und -dichtungen, Oberflächenbefestigung auf dem Grundstück muss der Bauherr eigenständig beauftragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses

Mieten eines Standrohres

Voraussetzung dafür ist, dass sich ein Hydrant in der Nähe des Grundstückes befindet: Leitungsauskünfte

 

Sicherheitsbetrag 500,00 EUR
Grundbetrag pro Standrohr (brutto) 64,20 EUR
Miete pro Tag (brutto) 0,81 EUR / Tag
Mengenpreis (brutto) 1,50 EUR / m³

Weitere Informationen finden Sie hier:
Bauwasseranschlüsse

Umverlegung und Reparatur eines Trinkwasserhausanschlusses

Die Antragstellung erfolgt über den Meisterbereich Trinkwasser der OWA GmbH. Bitte fügen Sie einen Lageplan mit der gewünschten Trassenführung bei. Nach Ihrer Bestätigung des Kostenangebotes wird der Auftrag realisiert und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben zum Grundstück:
Kundennummer ; Flur/Flurstück; PLZ Ort; Straße Hausnummer

und Angaben zum Grundstückseigentümer
Vorname, Name; Wohnanschrift; E-Mail; Telefonnummer


Weitere Informationen finden Sie hier:
Geschäftsbedingungen der OWA GmbH

Störung melden

Antrag auf Umverlegung / Auswechselung

Abwasser

  • Satzung über die Schmutzwasserbeseitigung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien - Schmutzwasserbeseitigungssatzung
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien - Schmutzwassergebührensatzung
  • Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) im Verbandsgebiet des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien - Grundstücksentwässerungssatzung
  • Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Entwässerung der Grundstücke des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien - Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung

 

Die Satzungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Schönwalde-Glien

Gerne können Sie die Satzungen auch bei der OWA GmbH einsehen.

Gebühren

Grundlage der Gebührenerhebung ist die Schmutzwassergebührensatzung bzw. die Grundstücksentwässerungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien.
Maßstab für die Gebührenberechnung ist die Menge des verbrauchten Trinkwassers.

zentrale Schmutzwasserentsorgung 2,99 EUR / m³
zentrale Schmutzwasserentsorgung pro Grundstück Grundgebühr 3,07 EUR / Monat
dezentrale Schmutzwasserentsorgung * 9,80 EUR / m³
Entsorgung Klärschlamm * nach entsorgter Menge 19,10 EUR / m³

* Die Fäkalienentsorgung erfolgt durch die Firma HAW, Nauen - Tel. 0 33 21 / 74 62 0, Fax 0 33 21 - 74 62 29

Weitere Informationen zu Abrechnungsmodalitäten finden Sie hier:
Schmutzwassergebührensatzung, Grundstücksentwässerungssatzung

Herstellung eines Abwasserhausanschlusses

Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Herstellung, Erneuerung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen sind genehmigungspflichtig (Entwässerungsgenehmigung) und entsprechend vom Grundstückseigentümer zu beantragen.

 

1. Die Grundstücksentwässerungsanlage (Verbindung zwischen Gebäude und Übergabeschacht) ist unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik eigenständig und auf eigene Kosten vom Grundstückseigentümer zu errichten und zu betreiben.

Sie ist erst nach technischer Abnahme in Betrieb zunehmen: zur Terminabstimmung

Weitere Informationen finden Sie hier: Herstellung eines Abwasserhausanschlusses

 

Der Zweckverband stellt für den erstmaligen Anschluss von Grundstücken notwendige Grundstücksanschlüsse bereit. Jedes Grundstück erhält einen Grundstücksanschluss. Pro Grundstück wird ein Anschlussbeitrag erhoben.

 

2. Die Herstellung / Komplettierung des Anschlusskanals ist gemäß der Schmutzwasserbeseitigungssatzung zu beantragen.
Die Herstellungskosten sind Bestandteil des Anschlussbeitrages.

Einbau von Gartenwasserzählern

Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers kann die verbrauchte Trinkwassermenge, die zum Beispiel durch Gartenbewässerung, nicht in die öffentliche Kanalisation abgeführt wird, erfasst und von der Abwassermenge abgesetzt werden.

Der Einbau erfolgt in Eigenregie des Grundstückseigentümers.
Der Gartenwasserzähler ist abnahmepflichtig!

  1. Beim Einbau des Gartenwasserzählers durch ein Installateurunternehmen aus dem Installateurverzeichnis Osthavelland (HVL) oder aus dem Installateurverzeichnis Landkreis Oberhavel (OHV) der OWA GmbH erfolgt diese Abnahme (Abnahmeprotokoll) durch das Installateurunternehmen.
  2. Beim Einbau des Gartenwasserzählers in Eigenleistung muss eine kostenpflichtige Abnahme durch den Meisterbereich Abwasser der OWA GmbH erfolgen.
    Kosten: 58,83 EUR (brutto): zur Terminabstimmung

Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweise zum Einbau von Gartenwasserzählern