Oberkrämer - OT Bötzow
Die OWA GmbH ist in Oberkrämer OT Bötzow und in Schönwalde-Glien Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Trink- und Abwasser. Angefangen von der Herstellung der Hausanschlüsse bis zur Verbrauchsabrechnung. Dabei ist die OWA GmbH Ihr direkter Vertragspartner für alle Angelegenheiten im Trinkwasserbereich. Im Abwasserbereich hat der Trink- und Abwasserzweckverband Glien die OWA GmbH als Betriebsführer für alle Aufgaben von der Anschlussherstellung bis zur Vorbereitung der Beitrags- und Gebührenerhebung eingesetzt.
Preis Trinkwasserverbrauch pro m³ (brutto) | 1,50 EUR / m³ |
Grundpreis (brutto) in Abhängigkeit von der Wasserzählergröße | 0,17 EUR / Tag (Qn 2,5) |
Weitere Informationen zum Grundpreis in Abhängigkeit zur Wasserzählergröße finden Sie in der Preisinformation der OWA GmbH.
Herstellung der Trinkwasseranschlussleitung im öffentlichen Teil (Straße bis Grundstück) | |
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Festpreis im öffentlichen Teil (brutto) | 2.568,79 EUR |
Herstellung der Trinkwasseranschlussleitung auf dem Grundstück | |
Grundstücksanteil (brutto) 1. Möglichkeit: Erdarbeiten durch Baufirma der OWA GmbH ausgeführt |
56,71 EUR / m |
Grundstücksanteil (brutto) 2. Möglichkeit: Erdarbeiten werden als Eigenleistung ausgeführt |
22,68 EUR / m |
Bearbeitungsentgelt (brutto) | 203,30 EUR |
ACHTUNG: Wasserzählerschacht, Wanddurchführungen und -dichtungen, Oberflächenbefestigung auf dem Grundstück muss der Bauherr eigenständig beauftragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses
Voraussetzung dafür ist, dass sich ein Hydrant in der Nähe des Grundstückes befindet: Leitungsauskünfte
Sicherheitsbetrag | 500,00 EUR |
Grundbetrag pro Standrohr (brutto) | 64,20 EUR |
Miete pro Tag (brutto) | 0,81 EUR / Tag |
Mengenpreis (brutto) | 1,50 EUR / m³ |
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bauwasseranschlüsse
Die Antragstellung erfolgt über den Meisterbereich Trinkwasser der OWA GmbH. Bitte fügen Sie einen Lageplan mit der gewünschten Trassenführung bei. Nach Ihrer Bestätigung des Kostenangebotes wird der Auftrag realisiert und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben zum Grundstück:
Kundennummer ; Flur/Flurstück; PLZ Ort; Straße Hausnummer
und Angaben zum Grundstückseigentümer:
Vorname, Name; Wohnanschrift; E-Mail; Telefonnummer
Weitere Informationen finden Sie hier:
Geschäftsbedingungen der OWA GmbH
Abwasser
- Satzung über die Schmutzwasserbeseitigung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien - Schmutzwasserbeseitigungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien - Schmutzwassergebührensatzung
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) im Verbandsgebiet des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien - Grundstücksentwässerungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Entwässerung der Grundstücke des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien - Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung
Die Satzungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Schönwalde-Glien
Gerne können Sie die Satzungen auch bei der OWA GmbH einsehen.
Grundlage der Gebührenerhebung ist die Schmutzwassergebührensatzung bzw. die Grundstücksentwässerungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien.
Maßstab für die Gebührenberechnung ist die Menge des verbrauchten Trinkwassers.
zentrale Schmutzwasserentsorgung | 2,99 EUR / m³ | |
zentrale Schmutzwasserentsorgung pro Grundstück | Grundgebühr | 3,07 EUR / Monat |
dezentrale Schmutzwasserentsorgung * | 9,80 EUR / m³ | |
Entsorgung Klärschlamm * | nach entsorgter Menge | 19,10 EUR / m³ |
* Die Fäkalienentsorgung erfolgt durch die Firma HAW, Nauen - Tel. 0 33 21 / 74 62 0, Fax 0 33 21 - 74 62 29
Weitere Informationen zu Abrechnungsmodalitäten finden Sie hier:
Schmutzwassergebührensatzung, Grundstücksentwässerungssatzung
Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Herstellung, Erneuerung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen sind genehmigungspflichtig (Entwässerungsgenehmigung) und entsprechend vom Grundstückseigentümer zu beantragen.
1. Die Grundstücksentwässerungsanlage (Verbindung zwischen Gebäude und Übergabeschacht) ist unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik eigenständig und auf eigene Kosten vom Grundstückseigentümer zu errichten und zu betreiben.
Sie ist erst nach technischer Abnahme in Betrieb zunehmen: zur Terminabstimmung
Weitere Informationen finden Sie hier: Herstellung eines Abwasserhausanschlusses
Der Zweckverband stellt für den erstmaligen Anschluss von Grundstücken notwendige Grundstücksanschlüsse bereit. Jedes Grundstück erhält einen Grundstücksanschluss. Pro Grundstück wird ein Anschlussbeitrag erhoben.
2. Die Herstellung / Komplettierung des Anschlusskanals und Übergabeschachtes ist gemäß der Schmutzwasserbeseitigungssatzung zu beantragen. Die Herstellungskosten sind Bestandteil des Anschlussbeitrages.
Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers kann die verbrauchte Trinkwassermenge, die zum Beispiel durch Gartenbewässerung, nicht in die öffentliche Kanalisation abgeführt wird, erfasst und von der Abwassermenge abgesetzt werden.
Der Einbau erfolgt in Eigenregie des Grundstückseigentümers.
Der Gartenwasserzähler ist abnahmepflichtig!
- Beim Einbau des Gartenwasserzählers durch ein Installateurunternehmen aus dem Installateurverzeichnis Osthavelland (HVL) oder aus dem Installateurverzeichnis Landkreis Oberhavel (OHV) der OWA GmbH erfolgt diese Abnahme (Abnahmeprotokoll) durch das Installateurunternehmen.
- Beim Einbau des Gartenwasserzählers in Eigenleistung muss eine kostenpflichtige Abnahme durch den Meisterbereich Abwasser der OWA GmbH erfolgen.
Kosten: 58,83 EUR (brutto): zur Terminabstimmung
Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweise zum Einbau von Gartenwasserzählern